kindlichen Sprachstörungen (z. B. Wortschatz, Wortbildung, Grammatik)
Sprechauffälligkeiten (z. B. Lispeln, Nuscheln, Stottern, Poltern)
Sprachstörungen nach einem Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen
Schluckstörungen (Myofunktionelle Störungen oder Dysphagie)
Stimmproblemen (z. B. Heiserkeit, Stimmlosigkeit)
Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Gesamtkosten sowie 10,00 € je Verordnung
Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene bei Vorliegen eines Befreiungsausweises (z. B. bei chronischer Erkrankung) sind von der Zuzahlung des Eigenanteils befreit.
Private Krankenkassen erstatten die Kosten in der Regel voll oder anteilig (je nach Versicherungsvertrag – wir bitten die Versicherten, dies im Vorfeld abzuklären)
Sie haben Fragen zu unserer Einrichtung oder der Möglichkeit bzw. der Notwendigkeit einer Therapie?
Gerne stehen wir Ihnen bei sämtlichen ergotherapeutischen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Unverbindliche Einschätzung des Therapiededarfes Check des persönlichen Gesundheitsstandes Beratung in Bezug auf das Vorgehen